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Inhalt
Weitere Informationen
Allgemeine Hinweise
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Die hier dargestellten Angebotskonditionen der Urlaubsaktivitäten werden den Gästen, die über den „Urlaubsplaner“ buchen, durch den jeweiligen Anbieter wie beschrieben garantiert.
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Verträge zur Buchung von Urlaubsaktivitäten kommen zwischen den Nutzern des „Urlaubsplaners“ und den jeweiligen Anbietern zustande. Der Tourismusverband Niederlausitz e.V. tritt hierbei nicht als Veranstalter auf, sondern stellt den dargestellten Anbietern mit dem „Urlaubsplaner“ lediglich eine Plattform zur Präsentation ihrer Produkte zur Verfügung.
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Jeder Anbieter haftet für die Richtigkeit und Aktualität seiner Angebote, die im „Urlaubsplaner“ des Tourismusverbandes Niederlausitz e.V. dargestellt sind.
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Angebote werden nur zu den Buchungs- bzw. Reservierungsbedingungen der jeweiligen Anbieter durchgeführt.
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Ist für ein Angebot eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, kann dessen Durchführung nicht garantiert werden, falls diese nicht erreicht wird. Das gleiche gilt bei Überschreitung der Maximalteilnehmerzahl.
Hinweise zu Gastgebern
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Allgemeine Hinweise:
Die im Gastgeberverzeichnis, das im „Urlaubsplaner“ zum Download angeboten wird, enthaltenen Angaben zu Beherbergungsbetrieben, einschließlich der Preise, beruhen auf den Auskünften und gelieferten Unterlagen der Anbieter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind deshalb die touristischen Anbieter verantwortlich. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Übernachtungsbetriebes kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Herausgeber dieses Prospektes abgeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Miet- bzw. Beherbergungsvertrag lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande kommt.
- Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)
Auch bei einer Zimmerreservierung geht es nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den so genannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag). Wie alle Verträge kann auch er nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Nach dem Gesetz und den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag unter anderem folgende Rechte und Pflichten:
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen wurde.
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Der Gastwirt (Hotelier, Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des reservierten Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, dann allerdings abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers.
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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der Betriebsstätte.
Prospekte
Zu Ihrer weiteren Information haben Sie hier die Möglichkeit, Prospekte zu verschiedenen Themen beim Tourismusverband Niederlausitz e.V. zu bestellen.
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